Nicht Dauerzulagenberechtigter Personenkreis

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige,
  • freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken
  • Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen
  • Altersrentner
  • Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind

Auch wenn Sie zum nichtberechtigten Kreis gehören gibt es für Sie alternativen wie z.B. Schicht 1 oder Schicht 3 Vorsorgelösungen die auch steuerlich gefördert werden. Wie genau das geht kann Ihnen gerne ein Berater erläutern. Fragen Sie einfach nach.