Nicht Dauerzulagenberechtigter Personenkreis
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige,
- freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken
- Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen
- Altersrentner
- Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.
- Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
Auch wenn Sie zum nichtberechtigten Kreis gehören gibt es für Sie alternativen wie z.B. Schicht 1 oder Schicht 3 Vorsorgelösungen die auch steuerlich gefördert werden. Wie genau das geht kann Ihnen gerne ein Berater erläutern. Fragen Sie einfach nach.