Dauerzulagenantrag ? Was ist das eigentlich ?

Der Dauerzulagenantrag ist bei der Riesterrente der Antrag, den man braucht um  die Riesterförderung zu erhalten. Ohne diese Beantragung  bekommt  man  keine staatlichen Zulagen für den Riestervertrag. Beantragt man diesen nicht, oder füllt ihn auch nur teilweise falsch aus, fallen auch die Zulagen weg bis der Antrag der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) in korrekter Form vorliegt. Er wird von den Anbietern in der Regel zwischen Februar und Ende März versand.

  • Der Dauerzulagenantrag muss im Original der ZfA vorliegen
  • Alle Angaben müssen korrekt sein
  • Der Dauerzulagenantrag muss unterschrieben sein und auch die entsprechenden Nummern wie z.B. Kindergeldnummer oder Sozialversicherungsnummer müssen ausgefüllt und korrekt sein.
  • Beamte müsen bei Ihrem Dienstherren i.d.R. nachfragen bezüglich der Kindergeldnummer oft ist dort die entsprechende Personalnummer einzutragen. Dies sollte jedoch vorab beim Dienstherren erfragt werden, damit es später nicht zu Rückfragen kommt.
  • Alle Anträge gehen wieder an den Kunden zurück sofern auch nur ein Haken, Kreuz oder sonstiges fehlt

Wer riestert sollte diesen Dauerzulagenantrag unbedingt ausfüllen und einreichen. Die Beantragung der Zulagen ist maximal für 2 Jahre rückwirkend möglich.

Seit 2005 sieht der Gesetzgeber bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ein vereinfachtes Verfahren zur Beantragung der Altersvorsorgezulagen vor. Der Zulagenberechtigte muss künftig nicht mehr jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag stellen. Er hat gemäß § 89 Abs. 1a EStG die Möglichkeit, seinen Anbieter bis auf Widerruf zu bevollmächtigen, für ihn den Zulagenantrag jährlich auf elektronischem Wege zu stellen. (Die Anbieter sind dann meistens Versicherungen, Banken etc.) Der Kunde muss dem Anbieter einmalig alle zulagerelevanten Daten wie z.B. Sozialversicherungs-/ Zulagenummer und Steuernummer, personenbezogene Daten usw. übermitteln. Hierbei ist es ganz wichtig, dass die Daten korrekt übermittelt werden. Die ZfA ist befugt, die beitragspflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen ggf. beim Rentenversicherungsträger selbst zu erfragen. Entsprechende Angaben des Steuerpflichtigen sind daher in der Regel entbehrlich sollten jedoch i.d.R beigefügt werden. Durch diese Maßnahmen werden nicht nur Fehler vermieden.

Das Dauerzulagenverfahren wird zudem wesentlich unbürokratischer und verbraucherfreundlicher. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, gilt die Beantragung der Kinderzulage bis auf Widerruf für die im Dauerzulagenantrag angegebene Person. Sparer müssen nicht mehr Jahr für Jahr Angaben über ihre beitragspflichtigen Einnahmen machen.

Aufpassen! Alle Änderungen, die sich auf den Zulagenanspruch auswirken wie beispielsweise die Geburt eines Kindes oder eine neue Vertragszuordnung der Kinderzulage, oder auch andere Verdienstbezüge, sollten Anleger ihrem Anbieter jedoch umgehend melden, da sonst die Förderung nicht korrekt ermittelt werden kann. Falls Sparer mehr Zulagen erhalten als ihnen zustehen, fordert die Zentrale Zulagenstelle diese zuviel ausbezahlte Förderung später zurück.

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